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   BVerwG, 06.07.2015 - 9 B 31.15   

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BVerwG, 06.07.2015 - 9 B 31.15 (https://dejure.org/2015,20452)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2015 - 9 B 31.15 (https://dejure.org/2015,20452)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 9 B 31.15 (https://dejure.org/2015,20452)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Dabei scheint die Klägerin zu verkennen, dass selbst eine begangene Gehörsverletzung noch keine Anhaltspunkte für die Befangenheit eines an der Entscheidung beteiligten Richters liefert (BVerwG, B. v. 6.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3); ein Richter tritt grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Rechtssache heran, wenn er bereits zuvor mit ihr befasst war (BVerwG, B. v. 28.5.2009, a. a. O. mit Hinweis auf die abschließende Ausnahmeregelung in § 41 Nr. 6 ZPO).

    Denn selbst wenn die behauptete rechtsfehlerhafte Anwendung der Billigkeitsvorschrift und damit ein inhaltlicher Mangel vorliegen sollte, wäre damit kein Ablehnungsgrund verbunden, weil die angegriffene Kostenverteilung nicht offensichtlich unhaltbar ist und damit keine Anhaltspunkte dafür bietet, die abgelehnte Richterin werde im Anhörungsrügeverfahren Argumenten nicht mehr zugänglich sein und deshalb nicht mehr unvoreingenommen entscheiden (BVerwG, B. v. 6.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2017 - L 15 SF 2/17
    Dabei verkennt der Kläger, dass selbst eine begangene Gehörsverletzung noch keine Anhaltspunkte für die Befangenheit eines an der Entscheidung beteiligten Richters liefert (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 6. Juli 2015 - 9 B 31.15).

    Dies schließt es aus, ein Ablehnungsgesuch ausschließlich auf die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu stützen (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2015 - 9 B 31/15).

  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

    Dabei scheint die Klägerin zu verkennen, dass selbst eine begangene Gehörsverletzung noch keine Anhaltspunkte für die Befangenheit eines an der Entscheidung beteiligten Richters liefert (BVerwG, B.v. 6.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3); ein Richter tritt grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Rechtssache heran, wenn er bereits zuvor mit ihr befasst war (BVerwG, B.v. 28.5.2009, a.a.O. mit Hinweis auf die abschließende Ausnahmeregelung in § 41 Nr. 6 ZPO).".
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 11 SF 283/20

    Befangenheitsgesuch im Verfahren der Anhörungsrüge

    Dabei scheint die Klägerin zu verkennen, dass selbst eine begangene Gehörsverletzung noch keine Anhaltspunkte für die Befangenheit eines an der Entscheidung beteiligten Richters liefert (BVerwG, B.v. 6.7.2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3); ein Richter tritt grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Rechtssache heran, wenn er bereits zuvor mit ihr befasst war (BVerwG, B.v. 28.5.2009, a.a.O. mit Hinweis auf die abschließende Ausnahmeregelung in § 41 Nr. 6 ZPO).".
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